Straßenbaulast

Straßenbaulast
Straßenbaulast,
 
die öffentlich-rechtliche, der Straßenbauaufsichtsbehörde gegenüber bestehende Pflicht, für den Bau, die Verbesserung und den Unterhalt öffentlicher Straßen alles zu leisten, was erforderlich und zweckmäßig ist, damit im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen den Bedürfnissen des öffentlichen Verkehrs Genüge getan wird, allerdings unter Wahrung sonstiger öffentlicher Belange einschließlich des Umweltschutzes. Zur Straßenbaulast gehören: Bau und Unterhalt des Straßenkörpers und seiner Bestandteile (Brücken u. a.), Ausstattung der Straßen mit dem erforderlichen Zubehör (Verkehrszeichen, Leiteinrichtungen, Haltestellenbuchten u. a.). In Deutschland ist der Straßenbaulastträger für die Bundesfernstraßen grundsätzlich der Bund; die Gemeinden mit mehr als 80 000 Einwohner sind Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundesfernstraßen (§ 5 Bundesfernstraßengesetz). Außerdem obliegt den Ländern die Verwaltung von Bundesfernstraßen und Bundesautobahnen als Auftragsangelegenheit (Art. 90 GG, Bundesaufsicht). Träger der Straßenbaulast von Land(es)- oder Staatsstraßen (Bayern) sind die Länder, für die übrigen Straßen Gemeinden und Städte. - In Österreich trifft die Straßenbaulast für Autobahnen und sonstige Bundesstraßen den Bund, für (Bezirks- und) Landesstraßen die Länder, sonst die Gemeinden, zum Teil auch Private (Konkurrenzstraßen, Güterwege). In der Schweiz steht die Straßenhoheit den Kantonen zu, der Bund hat die Oberaufsicht und das Recht, über die Nationalstraßen zu befinden (Art. 36bis und 37 Bundesverfassung).

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Straßenbaulast — Der Begriff Straßenbaulast bezeichnet allgemein die Verpflichtung eines Hoheitsträgers (so genannter Straßenbaulastträger), Straßen und Wege zu bauen und zu unterhalten. Träger der Straßenbaulast sind in Deutschland der Bund, die Länder sowie die …   Deutsch Wikipedia

  • Straßenbaulast — die einer Behörde obliegende Wegebau , Unterhalts und Aufsichtspflicht über öffentliche Straßen …   Lexikon der Economics

  • Straßenbaulastträger — Straßenbaulast bezeichnet die öffentlich rechtliche Verpflichtung eines Hoheitsträgers, öffentliche Straßen und Wege zu bauen und zu unterhalten. Träger der Straßenbaulast sind in Deutschland der Bund, die Länder sowie die Kreise und Gemeinden.… …   Deutsch Wikipedia

  • DIN 1076 — Bereich Bau Regelt Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen Überwachung und Prüfung Kurzbeschreibung …   Deutsch Wikipedia

  • O. D. — alter OD Stein (mit Kilometerschild an der L 202 (früher B 61) in Sulingen ein neuerer OD Ste …   Deutsch Wikipedia

  • Straßenrecht — Das Straßen und Wegerecht ist das öffentliche Sachenrecht an den Straßen (auch den Wasserstraßen), Wegen und Plätzen der Allgemeinheit. Die straßen und wegerechtliche Widmung geschieht durch einen Hoheitsakt der zuständigen Behörde. Rahmengesetze …   Deutsch Wikipedia

  • Brückenprüfung — DIN 1076 Bereich Bau Titel Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen Überwachung und Prüfung Kurzbeschreibun …   Deutsch Wikipedia

  • Bundesfernstraße — Das deutsche Straßensystem wird grundsätzlich nach verschiedenen Kriterien unterteilt. Inhaltsverzeichnis 1 Straßenverkehrsordnung 1.1 Autobahn 1.2 Kraftfahrstraße 1.3 Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften …   Deutsch Wikipedia

  • Bundesfernstraßen — Das deutsche Straßensystem wird grundsätzlich nach verschiedenen Kriterien unterteilt. Inhaltsverzeichnis 1 Straßenverkehrsordnung 1.1 Autobahn 1.2 Kraftfahrstraße 1.3 Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften …   Deutsch Wikipedia

  • Ortsdurchfahrt — Eine Ortsdurchfahrt ist eine überörtliche Wege bzw. Straßenverbindung, die durch einen Ort führt. Das bundesdeutsche Straßenrecht bezeichnet als Ortsdurchfahrt den Straßenabschnitt einer Bundes , Landes oder Kreisstraße innerhalb einer Ortschaft… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”